VG München, vom 07.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen M 8 K 93.4131
VGH Bayern, vom 27.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 20 B 95.436
Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines Wertstoffhofs im reinen Wohngebiet
BVerwG, Beschluß vom 03.05.1996 - Aktenzeichen 4 B 50.96
DRsp Nr. 1996/28834
Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines Wertstoffhofs im reinen Wohngebiet
»Welche Verhaltensweisen und Zustände, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und für den einzelnen nachteilig auswirken können (hier: Lärmbelästigung durch einen "Wertstoffhof" in einem reinen Wohngebiet), von der Bevölkerung insgesamt als üblich und tolerierbar angesehen und hingenommen werden (Sozialadäquanz), ist vornehmlich eine Frage tatrichterlicher Würdigung.«