Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Einbau einer Wohnung im Erdgeschoß des Gebäudes einer ehemaligen Pumpstation einer 1977 stillgelegten Kalischachtanlage. Im Obergeschoß des Gebäudes befindet sich bereits eine Wohnung; sie diente früher allein der Beherbergung des Pumpenwärters. Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos. Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete, auf §
Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr in der Beschwerdebegründung zugeschrieben wird.
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