OVG Niedersachsen - Urteil vom 03.09.1996
1 L 4375/95
Normen:
BauGB § 34; BauGB § 35;
Fundstellen:
AgrarR 1997, 181
BauR 1997, 86
BRS 58 Nr. 80
NdsVBl 1997, 87
UPR 1997, 80
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 16.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 12/93

Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich wegen Gefahr der Begründung eines Siedlungsansatzes

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.09.1996 - Aktenzeichen 1 L 4375/95

DRsp Nr. 2009/18235

Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich wegen Gefahr der Begründung eines Siedlungsansatzes

1. Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, wenn ein ehemaliger Bauernhof in Ortsrandlage durch eine stark befahrene Bundesstraße vom Ortskern getrennt ist. 2. Die Änderung der Nutzung eines ehemaligen Bauernhofes einschließlich der Nebengebäude zum Wohnen kann durch die Erhöhung der dem Wohnen dienenden Geschoßfläche städtebaulichen Bedenken begegnen, wenn dadurch ein Siedlungsansatz begründet wird, der durch eine stark befahrene Bundesstraße vom Ortskern getrennt ist.

Normenkette:

BauGB § 34; BauGB § 35;

Gründe:

I.

Die Klägerin, die die mit einem größeren Wohn- und Wirtschaftsgebäude bebaute frühere Hofstelle Nr. 2 und 2 a im Ortsteil T in der Gemeinde B (Flurstück 37/1) Ende der 80er Jahre erworben hat, begehrt - nach einer entsprechenden Klarstellung im Baugenehmigungsverfahren - die Erteilung einer Baugenehmigung für den Einbau von weiteren acht Wohnungen in das Gebäude Nr. 2.