VG Arnsberg, vom 24.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2955/92
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines nicht überdachten Stellplatzes trotz Genehmigungsfreiheit
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.08.1996 - Aktenzeichen 7 A 3508/93
DRsp Nr. 1998/3263
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines nicht überdachten Stellplatzes trotz Genehmigungsfreiheit
1. Die Auslegung eines Bebauungsplans anhand der Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen von Gemeinschaftsstellplätzen sowie befahrbarer Wohnwege kann ergeben, daß in einem Baugebiet Stellplätze und Garagen unzulässig sein sollen.2. Die Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage (hier: eines nicht überdachten Stellplatzes) entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Öffentlich-rechtliche Vorschrift ist auch ein als Satzung erlassener Bebauungsplan.