VG Karlsruhe, vom 18.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 694/93
VGH Baden-Württemberg, vom 18.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 2420/93
Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich, Rechtswirkung einer Sanierungssatzung, Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Bauvorbescheid
BVerwG, Beschluß vom 15.07.1994 - Aktenzeichen 4 B 109.94
DRsp Nr. 1995/615
Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich, Rechtswirkung einer Sanierungssatzung, Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Bauvorbescheid
1. Soweit bei der Anwendung des § 34 Abs. 1BauGB für die Beurteilung, ob ein Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich zugehört, die Verkehrsauffassung eine Rolle spielt, ist diese nicht in einer für das Gericht bindenden Weise dadurch festgelegt, daß Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde die Fläche bisher als dem Innenbereich zugehörig angesehen haben und dies auch Ausdruck im Flächennutzungsplan gefunden hat. 2. Eine Sanierungssatzung hat keine dem einfachen Bebauungsplan entsprechende Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. 3. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144BauGB ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt werden.