VG Minden, vom 15.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2255/86
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Errichtung von Stellplätzen auf einem fremden Grundstück, Stellplätze für einer kerngebietstypische Spielhalle in einem Mischgebiet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.1989 - Aktenzeichen 11 A 980/88
DRsp Nr. 2009/17481
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Errichtung von Stellplätzen auf einem fremden Grundstück, Stellplätze für einer kerngebietstypische Spielhalle in einem Mischgebiet
1. Die Voraussetzungen, die § 47 Abs. 3 Satz 1 BauO NW an die Herrichtung von Stellplätzen auf einem fremden Grundstück knüpft, müssen kumulativ vorliegen; die Eintragung einer Baulast reicht alleine nicht aus, um die Stellplatzverpflichtung zu erfüllen.2. In einem Mischgebiet ist die Errichtung von Stellplätzen, die einer kerngebietstypischen Spielhalle dienen, unzulässig.