OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.12.1998
1 L 136/97
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;
Fundstellen:
BRS 62 Nr. 115
NordÖR 1999, 367
SchlHA 2000, 21
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein - Urteil 25.09.1997,

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Erweiterung eines Seniorenheims im Außenbereich

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12.1998 - Aktenzeichen 1 L 136/97

DRsp Nr. 2009/17131

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Erweiterung eines Seniorenheims im Außenbereich

1. Die bauliche Erweiterung eines genehmigten Gewerbebetriebes im Außenbereich ist nicht von vornherein auf gewerblich genutzte Anlagen beschränkt, sondern kann auch Mitarbeiter- und Betriebsleiterwohnungen umfassen. Eine solche Wohnung ist zulässig, wenn sie dem Betrieb "dient"; maßgebend ist insoweit, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber ein derartiges Vorhaben auch unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs errichten würde (hier verneint für Mitarbeiterwohnung für ein Seniorenheim). 2. Die Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche um fast 42% bzw die Erweiterung eines Seniorenheims (mit z. Zt. 19 Appartements) um 9 weitere Appartements ist nicht mehr angemessen i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Seniorenheims.