OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.02.1981 10 A 618/80
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 91
JagdRE IV Nr. 48
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 12.02.1981 - Aktenzeichen 10 A 618/80
DRsp Nr. 2009/17414
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich
Da Jagdhütten im Außenbereich privilegiert sind, weil und soweit sie zur Hege des Wilds und zur ordnungsgemäßen Jagdausübung erforderlich sind, d. h. zur Erfüllung der dem Jagdausübungsberechtigten auferlegten Pflichten (§§ 21, 23, 25 des BJagdG) dienen, bestimmt sich das Maß des für die Jagdausübung Erforderlichen auch nach den unterschiedlichen persönlichen Verhältnissen (hier: dem Wohnsitz) des Jagdausübungsberechtigten und nicht allein nach den objektiven Verhältnissen des Reviers.