OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.02.1981
10 A 618/80
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 91
JagdRE IV Nr. 48

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich

OVG Nordrhein-Westfalen, vom 12.02.1981 - Aktenzeichen 10 A 618/80

DRsp Nr. 2009/17414

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich

Da Jagdhütten im Außenbereich privilegiert sind, weil und soweit sie zur Hege des Wilds und zur ordnungsgemäßen Jagdausübung erforderlich sind, d. h. zur Erfüllung der dem Jagdausübungsberechtigten auferlegten Pflichten (§§ 21, 23, 25 des BJagdG) dienen, bestimmt sich das Maß des für die Jagdausübung Erforderlichen auch nach den unterschiedlichen persönlichen Verhältnissen (hier: dem Wohnsitz) des Jagdausübungsberechtigten und nicht allein nach den objektiven Verhältnissen des Reviers.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen
BRS 38 Nr. 91
JagdRE IV Nr. 48