VG Berlin, vom 17.10.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 25.73
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer mechanischen Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet
OVG Berlin, Urteil vom 14.02.1975 - Aktenzeichen II B 15.74
DRsp Nr. 2009/17176
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer mechanischen Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet
Eine mechanische Werkstatt mit fünfzehn bis zwanzig Maschinen zur Herstellung von Etikettendruckgeräten und Preisdruckgeräten dient nicht der Nahversorgung der Bevölkerung und ist im allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nicht zulässig.