VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 637/70
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer privaten Tankanlage im reinen Wohngebiet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.1973 - Aktenzeichen X A 1093/71
DRsp Nr. 2009/17347
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer privaten Tankanlage im reinen Wohngebiet
Eine zur Deckung des privaten Eigenbedarfs an Vergaserkraftstoff bestimmte Tankanlage ist in einem reinen Wohngebiet auch als untergeordnete bauliche Nebenanlage mangels eines funktionellen Verhältnisses zwischen zulässiger Hauptnutzung eines Grundstückes (Einfamilienhaus mit Garagen) und auf diese ausgerichteter Nebennutzung und mithin mangels dienender Funktion bauplanungsrechtlich unzulässig.