Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen Wohngebiet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.1979 - Aktenzeichen VII A 1940/77
DRsp Nr. 2009/18096
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen Wohngebiet
Wird im allgemeinen Wohngebiet die Errichtung einer Schank- und Speisewirtschaft beabsichtigt, ist das Vorhaben nur genehmigungsfähig, wenn es der Versorgung des Gebiets dient. Fehlt dieser einschränkende Hinweis in der erteilten Baugenehmigung, ist diese, ohne daß es auf die tatsächliche Nutzung der Schank- und Speisewirtschaft ankommt, rechtswidrig.