I.
Die Antragsteller wenden sich mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen den Neubau von zwei Gebäuden mit der Zweckbestimmung eines Wohnheimes für Um- und Aussiedler (F 13 und 15) auf den Grundstücken Gemarkung L, Flur 1, Flurstücke Nr. 939 und 940 in R mit einer Fläche von 1.521 qm -- Baugrundstücke --.
Die Antragsteller sind nach ihren Angaben Eigentümer des dem Haus F gegenüberliegenden Anwesens F, bestehend aus einem Einfamilienhaus mit Garage auf einem 875 qm großen Grundstück.
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