I.
Der Antragsteller, der seit Februar 1995 die Gaststätte "Am Bahnhof" in C. betreibt, begehrt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihm vom Antragsgegner mit Baugenehmigung vom 4. August 1995 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines südwestlich von der Gaststätte liegenden Biergartens. Der Antragsgegner hatte diese Baugenehmigung trotz mehrerer Nachbarbeschwerden, darunter auch die der Beigeladenen, unter den folgenden Nebenbestimmungen erteilt:
1. Die tägliche Betriebszeit für den Biergarten wird auf 21.30 Uhr begrenzt.
2. Die Tische und Stühle müssen bis spätestens 22.00 Uhr abgeräumt sein.
3. Für den Fall, daß der Betrieb des Biergartens zu unzumutbaren Lärmbelästigungen führt, behalte ich mir die Anordnung weiterer Auflagen vor.
Ferner war der Hinweis aufgenommen, daß der für den Bereich der Gaststätte (Dorfgebiet - MD) zulässige Schallpegel tagsüber 60 dB(A) betrage.
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