I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vorher Sicherheit in Höhe der von ihnen jeweils zu vollstreckenden Beträge leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger bekämpfen eine Baugenehmigung für einen gegenüber ihren Reihenhäusern gelegenen Bolzplatz, durch dessen Lärm sie sich gestört fühlen.
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