I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Beschluß ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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