Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großbetriebs des Beherbergungs- und Restaurationsgewerbes im reinen Wohngebiet
OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.07.1979 - Aktenzeichen VI B 32/79
DRsp Nr. 2009/17217
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großbetriebs des Beherbergungs- und Restaurationsgewerbes im reinen Wohngebiet
In einer ruhigen Wohnlage mit dem Charakter eines reinen Wohngebietes (§ 3 Abs. 2BauNVO), die aus einer Vielzahl von 1 und 2-Familienhäusern besteht, kann ein Großbetrieb des Beherbergungs- und Restaurationsgewerbes (hier: Hotel) wegen der von ihm ausgehenden Lärmemissionen für die angrenzenden Nachbarn unzumutbar sein.