Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 01.06.1999 - Aktenzeichen 8 A 10447/99
DRsp Nr. 2000/1552
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet
Bei einem Großkino mit 6 bis 8 Kinosälen und ca. 2.000 Sitzplätzen handelt es sich in aller Regel um eine Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung.