I.
Der Kläger wendet sich als Nachbar gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
Er ist Eigentümer des mit einem dreigeschossigen Wohngebäude bebauten Eckgrundstücks A.Z.straße in K.; der Beigeladene ist Eigentümer des diesem Grundstück unmittelbar gegenüber liegenden Grundstücks A.Z.straße. Durch Bescheid vom 23. Oktober 1987 erteilte die Beklagte dem Beigeladenen eine
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