I.
Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Antragsgegners, die Lagerung von Erdstoffen, Sand, Ziegelbruch, Mauerteilen usw. auf dem Lagerplatz auf dem Gelände des ehemaligen Nordbahnhofs einzustellen, die Neuanfuhr von Lagergut einzustellen, die Lagerfläche von dem gesamten Lagergut zu räumen und die Räumung der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
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