OVG Berlin - Beschluß vom 08.04.1994
2 S 29.93
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 § 38 S. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 1 ; LBO (Landesbauordnung) Berlin § 70 Abs. 1 ;
Fundstellen:
GewArch 1994, 342
NuR 1995, 41
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 20.10.1993

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Sandlagerplatzes im unbeplanten Innenbereich

OVG Berlin, Beschluß vom 08.04.1994 - Aktenzeichen 2 S 29.93

DRsp Nr. 2007/13476

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Sandlagerplatzes im unbeplanten Innenbereich

»Zur Zulässigkeit eines Sandlagerplatzes mit Siebanlage auf einer 25.000 qm großen Teilfläche eines stillgelegten Bahngeländes im unbeplanten Innenbereich (Nordbahnhof in Berlin-Mitte).«

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 § 38 S. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 1 ; LBO (Landesbauordnung) Berlin § 70 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Antragsgegners, die Lagerung von Erdstoffen, Sand, Ziegelbruch, Mauerteilen usw. auf dem Lagerplatz auf dem Gelände des ehemaligen Nordbahnhofs einzustellen, die Neuanfuhr von Lagergut einzustellen, die Lagerfläche von dem gesamten Lagergut zu räumen und die Räumung der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.