OVG Lüneburg - Urteil vom 15.03.1979
I A 134/78
Normen:
BauNVO § 5; BBauG § 34 Abs. 3; LBO (Bauordnung Schleswig-Holstein) § 68 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 35 Nr. 56

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinestalls im Dorfgebiet

OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1979 - Aktenzeichen I A 134/78

DRsp Nr. 2009/17215

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinestalls im Dorfgebiet

1. Bei der Art der Schweinehaltung (Mistlagerung, Entmistung, Abluftaustritt, Sommerluftrate und Austrittsgeschwindigkeit) ergibt sich nach der VDI-Richtlinie 3471 eine Punktzahl von 95 bei 100 möglichen Punkten. 2. Die VDI-Richtlinie sieht für eine derartige Schweinehaltung einen Abstand von 157m von Wohnbebauung vor (Diagramm Bild 20). Diese Entfernung braucht der Stall des Klägers aber nicht von den nächstgelegenen Häusern einzuhalten, weil diese Wohnhäuser in einem Bereich liegen, der durch die unmittelbare Nachbarschaft landwirtschaftlicher Betriebe geprägt wird.

Normenkette:

BauNVO § 5; BBauG § 34 Abs. 3; LBO (Bauordnung Schleswig-Holstein) § 68 Abs. 1;
Fundstellen
BRS 35 Nr. 56