OVG Lüneburg - Urteil vom 24.02.1989
1 A 246/88
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 2;
Fundstellen:
BRS 49 Nr. 99

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Stallgebäudes im Außenbereich, Entfernung zur Hofstelle

OVG Lüneburg, Urteil vom 24.02.1989 - Aktenzeichen 1 A 246/88

DRsp Nr. 2009/17274

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Stallgebäudes im Außenbereich, Entfernung zur Hofstelle

1. a) Auch ein Gebäude, das, wie das streitige Stallgebäude, nicht im Eigentum des Landwirts steht, sondern nur von diesem gepachtet ist, kann dem Betrieb des Landwirts i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB/BBauG dienen. b) Das Merkmal des "Dienens" ist aber nur dann erfüllt, wenn u.a. die damit vom Gesetz verlangte Zuordnung auf Dauer gewollt und gesichert ist, und zwarsofern nicht ausnahmsweise aus dem (vorübergehenden) Zweck der baulichen Anlage eine kürzere Dauer folgt - eine Dauer grundsätzlich "für Generationen"; d.h., es sind in diesem Zusammenhang dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie beim Tatbestandsmerkmal des "Betriebes" zu stellen sind.