Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Tennisplatzes mit Clubhaus im Außenbereich
VGH Bayern, Beschluß vom 12.07.1979 - Aktenzeichen 41 XV 78
DRsp Nr. 2009/18098
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Tennisplatzes mit Clubhaus im Außenbereich
1. Tennisplätze sind wie alle Sportanlagen "sonstige Vorhaben" i.S. von § 35 Abs. 2 BBauG und damit nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG privilegiert.2. Ihre Anlage im Außenbereich ist in der Regel wegen Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft unzulässig.