OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.12.1993
1 L 84/92
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 123 Abs. 3; LBO (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) § 69 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
SchlHA 1994, 97
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.02.1992

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Stellplätzen auf einem Reihenendhausgrundstück

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.12.1993 - Aktenzeichen 1 L 84/92

DRsp Nr. 2009/17095

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Stellplätzen auf einem Reihenendhausgrundstück

Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Stellplätzen auf einem Reihenendhausgrundstück am Ende eines Wohnweges.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 123 Abs. 3; LBO (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) § 69 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Mit der Berufung begehren die Kläger auch im zweiten Rechtszug die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Pkw-Stellplätzen.

Die Kläger sind Eigentümer des mit einem Reihenendhaus bebauten Grundstückes D.-Straße 29 in N.. Dieses Reihenhaus ist das südlichste Gebäude einer sechsteiligen Reihenhauszeile (D.-Straße ... bis ...). Östlich parallel liegt eine gleiche Reihenhauszeile (D.-Straße ... bis ...).

Das Grundstück der Kläger wird von der nördlich liegenden, als Sackgasse endenden D.-Straße über einen Wohnweg erschlossen. Dieser Wohnweg, der im Eigentum der Stadt N. steht, hat im vorderen Teil zur D.-Straße hin eine befestigte Breite von 2 m und ist im weiteren südlichen Teil 1,50 m breit befestigt. Östlich an diesen Wohnweg grenzen die Gartenbereiche der Reihenhauszeile D.-Straße ... bis ... an.