Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Webeanlagen, Anschlagsäulen als Nebenanlagen i.S. der BauNVO
OVG Hamburg, Urteil vom 03.02.1972 - Aktenzeichen Bf II 12/71
DRsp Nr. 2009/17201
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Webeanlagen, Anschlagsäulen als Nebenanlagen i.S. der BauNVO
1. Anschlagsäulen in einem Sondergebiet "Läden" sind Nebenanlagen im Sinne des § 14BauNVO.2. Bei der Ermessensentscheidung nach § 23 Abs. 5BauNVO, ob auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen zugelassen werden können, kommen nicht nur städtebauliche Gesichtspunkte in Betracht; baupflegerische Belange müssen dabei jedoch ausscheiden.