VGH Bayern - Urteil vom 01.07.2005
25 B 99.86
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 5 Abs. 1 ; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 2 ; BImSchG § 22 Abs. 1 ; VDI-Richtlinie 3471;
Fundstellen:
BauR 2006, 71
UPR 2005, 459
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 17.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 K 97.841

Baurecht - Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, Gebot der Rücksichtnahme, VDI-Richtlinie 3471 als Orientierungshilfe, maßgeblicher Emissionspunkt [Zwangsentlüftung], maßgeblicher Immissionspunkt, Außenwohnbereich, halbierter Mindestabstand [Geruchsschwellenabstand], Unterschreitung, Sonderbeurteilung

VGH Bayern, Urteil vom 01.07.2005 - Aktenzeichen 25 B 99.86

DRsp Nr. 2007/23942

Baurecht - Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, Gebot der Rücksichtnahme, VDI-Richtlinie 3471 als Orientierungshilfe, maßgeblicher Emissionspunkt [Zwangsentlüftung], maßgeblicher Immissionspunkt, Außenwohnbereich, halbierter Mindestabstand [Geruchsschwellenabstand], Unterschreitung, Sonderbeurteilung

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 5 Abs. 1 ; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 1 ; BImSchG § 3 Abs. 2 ; BImSchG § 22 Abs. 1 ; VDI-Richtlinie 3471;

Tatbestand:

Gegenstand des Rechtsstreits ist der genehmigte Umbau des bestehenden Viehstalls des Beigeladenen auf dem Grundstück Fl.Nr. ... der Gemarkung H in einen Mastschweinestall.

Der Kläger ist Miteigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. ..., das in südöstlicher Richtung an das Baugrundstück angrenzt. Er betreibt auf dem Grundstück nach eigenen Angaben einen Winzerbetrieb mit Direktvermarktung des Weines sowie teilweise auch eine konzessionierte Heckenwirtschaft, die gegenwärtig hauptsächlich im Herbst und Frühjahr betrieben wird, und hält außerdem ein paar Schafe und Hühner, ferner zwei Schweine. Er macht geltend, dass durch den geplanten Mastschweinestall schädliche Umwelteinwirkungen auf seinem Grundstück hervorgerufen würden.