Gegenstand des Rechtsstreits ist der genehmigte Umbau des bestehenden Viehstalls des Beigeladenen auf dem Grundstück Fl.Nr. ... der Gemarkung H in einen Mastschweinestall.
Der Kläger ist Miteigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. ..., das in südöstlicher Richtung an das Baugrundstück angrenzt. Er betreibt auf dem Grundstück nach eigenen Angaben einen Winzerbetrieb mit Direktvermarktung des Weines sowie teilweise auch eine konzessionierte Heckenwirtschaft, die gegenwärtig hauptsächlich im Herbst und Frühjahr betrieben wird, und hält außerdem ein paar Schafe und Hühner, ferner zwei Schweine. Er macht geltend, dass durch den geplanten Mastschweinestall schädliche Umwelteinwirkungen auf seinem Grundstück hervorgerufen würden.
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