Der Klägerin geht es in dem Rechtsstreit um die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage (Plakatanschlagtafel im sog. Euroformat). Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat macht sich die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfang zu Eigen und nimmt auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug (§
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