VGH Bayern - Urteil vom 28.06.2005
15 BV 04.2876
Normen:
BayBauO Art. 6 Abs. 9 ; BayBauO Art. 70 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 363
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 31.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 03.3033

Baurecht - Werbetafel im Euroformat an der Grundstücksgrenze, Wirkungen wie von einem Gebäude, Abweichung von den Abstandsflächen

VGH Bayern, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 15 BV 04.2876

DRsp Nr. 2007/23943

Baurecht - Werbetafel im Euroformat an der Grundstücksgrenze, Wirkungen wie von einem Gebäude, Abweichung von den Abstandsflächen

»1. Von einer in der Höhe von 1,30 m an der Grundstücksgrenze montierten Werbetafel im so genannten Euroformat gehen Wirkungen wie von einem Gebäude aus. 2. Zur Frage der Abweichung in einem solchen Fall.«

Normenkette:

BayBauO Art. 6 Abs. 9 ; BayBauO Art. 70 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Klägerin geht es in dem Rechtsstreit um die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage (Plakatanschlagtafel im sog. Euroformat). Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat macht sich die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfang zu Eigen und nimmt auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug (§ 130b Satz 1 VwGO).