VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.05.2003
8 S 969/03
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2 ; LBO § 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 15.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 489/03

Baurecht Abweichung, Ausnahme, Befreiung: Befreiung, Baugrenze, Garage, Ermessen, Ermessensfehler

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2003 - Aktenzeichen 8 S 969/03

DRsp Nr. 2008/8078

Baurecht Abweichung, Ausnahme, Befreiung: Befreiung, Baugrenze, Garage, Ermessen, Ermessensfehler

»Daraus, dass eine in einem Abstand von 0,5 m zu der Grundstücksgrenze geplante Garage die in § 6 Abs. 1 LBO genannten Maße hält, kann nicht darauf geschlossen werden, dass ihre Errichtung nachbarliche Belange noch nicht einmal berühre. Eine so begründete Befreiung von der in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze ist daher ermessensfehlerhaft.«

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2 ; LBO § 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerden sind unbegründet. Auch nach Ansicht des Senats bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der von der Antragsgegnerin für das Vorhaben der Beigeladenen erteilten Befreiung mit den Rechten der Antragsteller. Das Verwaltungsgericht hat deshalb zu Recht die aufschiebende Wirkung der gegen diese Entscheidung gerichteten Widersprüche der Antragsteller angeordnet.