I.
Der Kläger wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages wegen sanierungsbedingter Wertsteigerung seines Grundstückes, das im Sanierungsgebiet "Westliche Altstadt" von L liegt. Außerdem verlangt er mit der Leistungsklage die Erstattung von Kosten der Ordnungsmaßnahmen.
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