I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag. Sie ist Eigentümerin des 2.041 qm großen, mit einer Gaststätte und mit einem Veranstaltungssaal bebauten Grundstücks G straße 83/85 (Flur 19, Flurstück 229/6) im Sanierungsgebiet "Zentrum" in G.
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