VG Aachen, vom 14.07.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1658/86
Baurecht: Bindungswirkung einer auf einem später für nichtig erklärten Bebauungaplan beruhenden Teilungsgenehmigung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.1989 - Aktenzeichen 7 A 2087/87
DRsp Nr. 2009/17480
Baurecht: Bindungswirkung einer auf einem später für nichtig erklärten Bebauungaplan beruhenden Teilungsgenehmigung
1. Die Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung entfällt nicht deshalb, weil der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage sie erteilt worden ist, später im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für nichtig erklärt wird.2. In einem solchen Fall richtet sich der Umfang der Bindungswirkung nicht nach der von der Teilungsgenehmigungsbehörde in Verkennung der Ungültigkeit des Bebauungsplans rechtsirrig zugrundegelegten Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1BauGB, sondern - gemäß der wahren Rechtslage - nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 BauGB.
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