Baurecht: Bindungswirkung eines Bauvorbescheides trotz nachträglicher Veränderungssperre
OVG Lüneburg, Urteil vom 31.03.1989 - Aktenzeichen 1 A 5/88
DRsp Nr. 2009/17275
Baurecht: Bindungswirkung eines Bauvorbescheides trotz nachträglicher Veränderungssperre
Eine Veränderungssperre läßt die Bindungswirkung des Vorbescheids für das Genehmigungsverfahren entfallen, weil dieser Vorbescheid eine "baurechtliche Genehmigung" i. S. des § 14 Abs. 3BauGB ist und er sich daher nach dieser Vorschrift gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen, wie eine Veränderungssperre, durchsetzt, was unabhängig davon gilt, ob der Vorbescheid wegen erhobener Nachbarwidersprüche noch nicht bestandskräftig geworden ist.