VGH Bayern - Beschluß vom 21.10.1996
20 CS 96.1561
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, § 80a; BAuNVO §§ 1, 15; 4. BImSchV (1993) - Anhang;

Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; dynamische Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. BImSchV; in der Regel kein niedrigerer Grad zulässiger Störung in einem Gewerbegebiet bei Ansiedlung eines besonders störanfälliqen Betriebes.

VGH Bayern, Beschluß vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 20 CS 96.1561

DRsp Nr. 1998/3223

Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; "dynamische" Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. BImSchV; in der Regel kein niedrigerer Grad zulässiger Störung in einem Gewerbegebiet bei Ansiedlung eines besonders störanfälliqen Betriebes.

»1) Zur Frage, ob die Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Unzulässigkeit genehmigungsbedürftiger Betriebe im Gewerbegebiet) als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist. 2) Im Regelfall senkt sich der zulässige Störungsgrad im Gewerbegebiet nicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zugunsten eines angesiedelten besonders störanfälligen Betriebes.«

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5, § 80a; BAuNVO §§ 1, 15; 4. BImSchV (1993) - Anhang;

Gründe: