Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; dynamische Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. BImSchV; in der Regel kein niedrigerer Grad zulässiger Störung in einem Gewerbegebiet bei Ansiedlung eines besonders störanfälliqen Betriebes.
VGH Bayern, Beschluß vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 20 CS 96.1561
DRsp Nr. 1998/3223
Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; "dynamische" Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. BImSchV; in der Regel kein niedrigerer Grad zulässiger Störung in einem Gewerbegebiet bei Ansiedlung eines besonders störanfälliqen Betriebes.
»1) Zur Frage, ob die Verweisung eines Bebauungsplans auf die4. Verordnung zur Durchführung desBundesimmissionsschutzgesetzes (Unzulässigkeit genehmigungsbedürftiger Betriebe imGewerbegebiet) als statische oder dynamische Verweisung zuverstehen ist.2) Im Regelfall senkt sich der zulässige Störungsgrad imGewerbegebiet nicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zugunsteneines angesiedelten besonders störanfälligen Betriebes.«