VG Osnabrück, vom 02.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 11/02
Baurecht: Enstehen der Zahlungspflicht bei Ausgleichsbetrag infolge einer Sanierung
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.03.2003 - Aktenzeichen 1 ME 341/02
DRsp Nr. 2004/10002
Baurecht: Enstehen der Zahlungspflicht bei Ausgleichsbetrag infolge einer Sanierung
1. Die Pflicht zur Zahlung des Ausgleichsbetrags entsteht gem § 154 Abs. 3 Satz 1 iVm § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch dann erst mit Erlaß der Aufhebungssatzung, wenn die Gemeinde diese zu einem früheren Zeitpunkt hätte fassen und bekannt machen müssen. Hat in der Zwischenzeit ein Eigentumswechsel stattgefunden, kann sich der neue Eigentümer gegen die Heranziehung nicht mit dem Argument zur Wehr setzen, die Gemeinde hätte den Aufhebungsbeschluß früher fassen und bekannt machen müssen.2. Eine Äußerungsfrist von einem Monat reicht für § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB regelmäßig aus.