VG Wiesbaden, vom 25.01.1988 - Vorinstanzaktenzeichen VIII E 255/86
Baurecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
VGH Hessen, Beschluß vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 14 UE 1702/88
DRsp Nr. 2009/18499
Baurecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich kann auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen werden. Es ist daher notwendig, die Gemeinde in einem Verwaltungsstreitverfahren um die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids beizuladen.