VGH Hessen, vom 22.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UE 1466/06
VG Wiesbaden, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 E 2514/02
Baurecht: Erschließungsbeitragsrecht, Rechtliches Schicksal einer Abweichungssatzung
BVerwG, Beschluß vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 9 B 74.07
DRsp Nr. 2008/14990
Baurecht: Erschließungsbeitragsrecht, Rechtliches Schicksal einer Abweichungssatzung
»Aus den bundesrechtlichen Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts (§ 132 Nr. 4 BauGB) ergibt sich kein Rechtssatz, dass eine Abweichungssatzung das rechtliche Schicksal der bei ihrem Erlass gültigen und von ihr in Bezug genommenen (allgemeinen) Erschließungsbeitragssatzung in der Weise teilt, dass die Außerkraftsetzung der allgemeinen Satzung auch die Aufhebung der Abweichungssatzung impliziert. Die Auffassung, dass sich dies nach dem - im konkreten Einzelfall zu ermittelnden - Revisionswillen des sein Ortsrecht ändernden Satzungsgebers richtet, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden.«