OVG Niedersachsen - Beschluß vom 02.11.1994
1 M 6032/94
Normen:
BauGB § 9; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31;
Fundstellen:
BRS 56 Nr. 43
BRS 56 Nr. 157
NVwZ-RR 1995, 497

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Zwei-Wohnungsklausel

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 02.11.1994 - Aktenzeichen 1 M 6032/94

DRsp Nr. 2009/18213

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Zwei-Wohnungsklausel

»[Zur] Nachbarschützenden Wirkung einer Zwei-Wohnungsklausel, die mit der Begrenzung der Zahl der Kraftfahrzeuge und des Verkehrsaufkommens in den Wohnquartieren und dem Ausschluß von "baulichen Großformen" begründet ist.«

Normenkette:

BauGB § 9; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer des mit einem Reihenhaus bebauten Grundstückes gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 24 Wohnungen auf dem ca. 30 m entfernten Grundstück Y. Der Bebauungsplan setzt für die hier betroffenen Grundstücke "zwei Vollgeschosse" und "Hausgruppe" fest. Die textliche Festsetzung Nr. 3.1 bestimmt, daß Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten dürfen (sog. Zwei-Wohnungsklausel). Auf die Begründung des Bebauungsplanes vom März 1988 wird Bezug genommen.

II.

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung ist rechtswidrig, da das angefochtene Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes, daß Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen, nicht entspricht. Vieles spricht dafür, daß die Antragsteller dadurch in eigenen Rechten verletzt werden.