Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - VIII.Kammer - vom 28. Oktober 1970 - geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden den Klägern auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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