OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.11.1973
X A 306/71
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 177
OVGE Mü/Lü 29, 127
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1352/72

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Überschreitung der hinteren Baugrenze

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.1973 - Aktenzeichen X A 306/71

DRsp Nr. 2009/17349

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Überschreitung der hinteren Baugrenze

1. [Zur] Nachbarschützende[n] Wirkung der hinteren Baugrenze. 2. Verläuft die hintere Baugrenze derart in Stufenform, daß sich dadurch für einzelne Grundstückseigentümer eine schöne Aussicht in eine reizvolle Landschaft ergibt, so besteht für die hierdurch Begünstigten nicht ohne weiteres ein Abwehrrecht gegen eine Überschreitung der Baugrenze durch den Nachbarn.

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanz: VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1352/72
Fundstellen
BRS 27 Nr. 177
OVGE Mü/Lü 29, 127