I.
Die Antragsteller, Eigentümer von Einfamilienhäusern in einem Reinen Wohngebiet, begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung, durch die der Antragsgegner die Errichtung und den Betrieb einer - inzwischen fertiggestellten - Windenergieanlage in einer Entfernung von 170 m bis 200 m von ihren Wohnhäusern gestattet hat.
Der Antrag hatte im Beschwerdeverfahren Erfolg.
II.
Nach seinem gegenwärtigen Erkenntnisstand kann der Senat nicht ausschließen, daß die Baugenehmigung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, welche auch den Interessen der Antragsteller als baurechtlichen Nachbarn zu dienen bestimmt sind.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|