OVG Niedersachsen - Beschluß vom 06.12.1993
6 M 4691/93
Normen:
BImSchG §§ 22, 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BRS 55 Nr. 117
MDR 1994, 318
NJW 1994, 1427
UPR 1994, 157
ZUR 1994, 150
ZfBR 1994, 198

Baurecht, Nichtthermische Immissionsschutz Wirkungen von Funkwellen

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 06.12.1993 - Aktenzeichen 6 M 4691/93

DRsp Nr. 1998/3209

Baurecht, Nichtthermische Immissionsschutz Wirkungen von Funkwellen

»1. Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sind schädliche nichtthermische Wirkungen von Funkwellen auf den Menschen nicht nachgewiesen. 2. Angesichts der bestehenden Non-Liquet-Situation der Gefahrenabschätzung ist für die Einführung der Mobilfunktechnik eine parlamentarische Leitentscheidung nicht erforderlich.«

Normenkette:

BImSchG §§ 22, 25 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Antragsteller begehren die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der von dem Antragsgegner der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz D 2.