OVG Lüneburg - Urteil vom 21.04.1972
I A 39/71
Normen:
BBauG § 123 Abs. 1; BBauG § 123 Abs. 2; BBauG § 123 Abs. 4;
Fundstellen:
BRS 25 Nr. 27
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.10.1970 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 126/70

Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für planbetroffene Grundstücke

OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1972 - Aktenzeichen I A 39/71

DRsp Nr. 2009/17084

Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für planbetroffene Grundstücke

Zur Frage, ob Erwerbern von Reihenhäusern (Reihenhausgrundstücken) Ansprüche im Verwaltungsrechtsweg gegen die Stadt als Trägerin der Erschließungslast oder als Baugenehmigungsbehörde zustehen, wenn der Bau- und Erschließungsträger die Bauplanung und Erschließungsplanung nicht plan- oder sachgerecht durchgeführt hat.

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - VIII. Kammer - vom 28. Oktober 1970 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BBauG § 123 Abs. 1; BBauG § 123 Abs. 2; BBauG § 123 Abs. 4;

Gründe:

I.

Die Beklagte beschloß im Jahre 1964 über das Gebiet am verlängerten ... Ring einen Bebauungsplan Nr. ... Der Plan lag vom 18. Januar bis 20. Februar 1965 öffentlich aus, wurde am 17. März 1965 von der Stadtvertretung als Satzung beschlossen und am 25. November 1965 genehmigt.