BVerwG - Beschluß vom 04.10.1974
IV C 59.72
Normen:
BBauG § 123 Abs. 1; BBauG § 123 Abs. 2; BBauG § 123 Abs. 4;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11
DVBl 1975, 37
MDR 1975, 80
NJW 1975, 402
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.10.1970 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 126/70
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.04.1972 - I A 39/71,

Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für planbetroffene Grundstücke

BVerwG, Beschluß vom 04.10.1974 - Aktenzeichen IV C 59.72

DRsp Nr. 2009/17085

Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für planbetroffene Grundstücke

1. Verlangen die Kläger nicht Erschließung "überhaupt", sondern die (volle) Verwirklichung eines Bebauungsplans, muß dieses Begehren an dem in § 123 Abs. 4 BBauG enthaltenen grundsätzlichen Ausschluß von Erschließungsansprüchen scheitern. 2. Alles das, was sich zugunsten einer Verdichtung der Erschließungspflicht und in der weiteren Konsequenz auch zugunsten der Möglichkeit eines Entstehens von Ansprüchen anführen läßt, geht letztlich darauf zurück, daß die Bauleitplanung, die Erteilung von Baugenehmigungen u.a.m. auf die Nutzbarkeit des Grundeigentums von Einfluß sind und nicht dazu führen dürfen - jedenfalls nicht auf Dauer und ohne Entschädigung -, daß das Eigentum überhaupt nicht sachgerecht genutzt werden kann.