AGBGB (Ausführungsgesetz zum BGB Bayern) Art. 124; BBauG § 36 Abs. 1 S. 1; BGB § 138;
Fundstellen:
VGH n.F. 26, 100
Baurecht: Unzulässigkeit einer Gegenleistung [Zuschuß] im Baugenehmigungsverfahren
VGH Bayern, Urteil vom 14.02.1973 - Aktenzeichen 182 II 72
DRsp Nr. 2009/17345
Baurecht: Unzulässigkeit einer Gegenleistung [Zuschuß] im Baugenehmigungsverfahren
1. Der vertraglich vereinbarte Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz für einen von ihr zur Industrieansiedlung an einen Dritten gewährten Zuschuß ist im Sinne des Art. 124AGBGB öffentlich-rechtlicher Natur, wenn er in innerem Zusammenhang mit einer Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG steht.2. In einem solchen Fall ist die Vereinbarung als unzulässiges Koppelungsgeschäft nichtig.
Normenkette:
AGBGB (Ausführungsgesetz zum BGB Bayern) Art. 124; BBauG § 36 Abs. 1 S. 1; BGB § 138;