OVG Niedersachsen - Urteil vom 02.07.1999
1 L 5277/96
Normen:
NBauO § 4, § 5, § 46 ; BauGB § 10 ; BauNVO § 12, § 15 ; BGB § 917, § 1018 ;
Fundstellen:
BRS 62, 614
BauR 2000, 376
Vorinstanzen:
VG Hannover - 4. Kammer - 20.06.96 - 4 A 4499/95 ,

Baurecht, Vereinigungsbaulast, Nachbarschutz, Erschließung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 1 L 5277/96

DRsp Nr. 2000/54

Baurecht, Vereinigungsbaulast, Nachbarschutz, Erschließung

»Die Verbindung mehrerer Buchgrundstücke durch Baulast zu einem Baugrundstück i.S. des § 4 NBauO schließt das Geltendmachen von Abwehransprüchen aus, die durch die NBauO begründet werden und die Nutzungen "selbständiger" Grundstücke - wie z.B. § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO - von einander abgrenzen. § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO, der die Lage der Einstellplätze auf den Baugrundstücken regelt, schließt als Spezialvorschrift die Anwendung des § 15 BauNVO aus.«

Normenkette:

NBauO § 4, § 5, § 46 ; BauGB § 10 ; BauNVO § 12, § 15 ; BGB § 917, § 1018 ;

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich u.a. wegen seiner Größe sowie Zahl und Lage seiner Einstellplätze gegen ein Büro- und Wohnhaus, welches im unmittelbaren Anschluss an das Grundstück der Klägerin zu 1) errichtet werden soll und seine Zufahrt am Ostrand der Grundstücke der Kläger erhalten soll.