I.
Der Antragsteller ist Eigentümer des in B, F Straße 2 gelegenen und im Grundbuch des Amtsgerichts Neukölln von B Band 2, Blatt 6, eingetragenen Grundstückes mit einer Größe von insgesamt 758 mý. Das Grundstück und die auf sich auf ihm befindlichen Gebäude sind an die N A B GmbH bis zum 31. Mai 1997 vermietet.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe - V B-2/95 - vom 7. September 1995. Der Planfeststellungsbeschluß sieht eine Inanspruchnahme hinsichtlich einer Teilfläche des Grundstückes von 626 mý für die künftige Bundesautobahn A 100 sowie hinsichtlich der verbleibenden Teilfläche von 132 mý als Fläche zur Einbringung erforderlicher Zuganker sowie zur Schaffung von Ausgleichsflächen vor.
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