VG Dessau - Urteil vom 26.05.2000
1 B 157/00 DE
Normen:
VwGO § 80, § 80a; BauGB § 212a;

Baurechtliche Nachbarstreitigkeit - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

VG Dessau, Urteil vom 26.05.2000 - Aktenzeichen 1 B 157/00 DE

DRsp Nr. 2001/12179

Baurechtliche Nachbarstreitigkeit - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

»1. Auf den Bauvorbescheid findet die Vorschrift des § 212 a Abs. 1 BauGB keine Anwendung. Die Erteilung eines Bauvorbescheids stellt keine bauaufsichtliche Zulassung im Sinne dieser Vorschrift dar. 2. Weil der Widerspruch gegen einen dem Nachbarn erteilten Bauvorbescheid aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO), besteht für eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung kein Rechtsschutzbedürfnis.«

Normenkette:

VwGO § 80, § 80a; BauGB § 212a;

Tatbestand:

Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen den ihrem Nachbarn erteilten Bauvorbescheid.