Baurechtlicher Nachbarschutz gegen eine Teilungsgenehmigun - Nachbarschutz; Rechtsmissbrauch; Teilung; Treu und Glauben
OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2005 - Aktenzeichen 1 LB 174/04
DRsp Nr. 2008/1015
Baurechtlicher Nachbarschutz gegen eine Teilungsgenehmigun - Nachbarschutz; Rechtsmissbrauch; Teilung; Treu und Glauben
»1. Der Nachbar kann eine Teilungsgenehmigung (§ 94NBauO) mit der Begründung anfechten, die damit vorbereitete Bebauung/Nutzung verletze seine Baunachbarrechte; er braucht sich insoweit nicht auf die Anfechtung einer hierfür erforderlichen Genehmigung verweisen zu lassen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. OVG Lüneburg,. Urt. v. 7.5.1980 - 6 OVG A 171/78 -, Vnb).2. Nicht jede Grundstücksteilung, die mit dem Zwecke vorgenommen wird, die in § 12 Abs. 1NBauO enthaltene Beschränkung auf ein einziges Grenzgebäude zu umgehen, ist rechtsmissbräuchlich und daher dem Nachbarn gegenüber unwirksam. Dafür kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls, namentlich darauf an, ob die Interessen des Nachbarn an ausreichender Besonnung, Belichtung und Belüftung nach den konkreten Verhältnissen unangemessen hintangestellt werden.«