1) Entscheidet die Widerspruchsbehörde nicht über den gegen einen positiven Bauvorbescheid eingelegten Nachbarwiderspruch, so kann der durch den Bauvorbescheid Begünstigte Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Widerspruchs erheben.2) Zu der Frage, ob ein Gartencenter mit Freiverkaufsflächen in der Nachbarschaft eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs sich im Sinne des § 34 Abs. 1BauGB einfügt und das Gebot der Rücksichtnahme wahrt.3) Zu der Frage, ob die Pflicht eines unter die Störfall-Verordnung fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3Störfall-Verordnung), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands umfasst.
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