OVG Niedersachsen - Urteil vom 13.06.2007
12 LB 25/07
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3 ; BImSchG § 67 Abs. 9 ; VwGO § 43 ; VwGO § 91 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4 ;
Fundstellen:
ZfBR 2007, 693
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 2668/01

Bauvorbescheid; Belange, öffentliche; Flächennutzungsplan; Klageänderung; Konzentrationsflächen; Vorrangflächen; Windkraftanlage

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 12 LB 25/07

DRsp Nr. 2008/7317

Bauvorbescheid; Belange, öffentliche; Flächennutzungsplan; Klageänderung; Konzentrationsflächen; Vorrangflächen; Windkraftanlage

»Zur Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen außerhalb von im Flächennutzungsplan dargestellten Vorrangflächen und zum hilfsweisen Übergang zu einem (Fortsetzungs-) Feststellungsantrag wegen eines behaupteten Genehmigungsanspruchs vor dem Inkrafttreten der Konzentrationsplanung«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3 ; BImSchG § 67 Abs. 9 ; VwGO § 43 ; VwGO § 91 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen.

Am 2. Juni 2000 beantragte die G. GbR - die Rechtsvorgängerin der Klägerin - beim Beklagten die Erteilung eines Bauvorbescheides über die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit jeweils einer Nennleistung von 1800 KW, einer Nabenhöhe von 65 m und einem Rotordurchmesser von 70 m (Gesamthöhe 100 m). Die Windkraftanlagen sollen auf den Flurstücken 37/1 und 188/43 der Flur 3, Gemarkung H., im Außenbereich der beigeladenen Gemeinde errichtet werden.