1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Errichtung eines Wohnhauses.
Der Kläger beantragte am 12.12.2016 bei der Beklagten die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem im nördlichen Stadtgebiet der Beklagten gelegenen Grundstück XXX, das sich nicht im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet (Vorhabengrundstück).
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